Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen („AGB“) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der AMEET Verlag GmbH („Verlag“) an Unternehmer (im Sinne des § 14 BGB). Die AGB sind Bestandteile aller Verträge, die der Verlag mit seinen Vertragspartnern („Besteller“) über die von ihm angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt.

2. Entgegenstehende oder von den AGB des Verlages abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, er stimmt diesen ausdrücklich zu. Die AGB des Verlags gelten auch dann, wenn der Verlag die Lieferung und/oder Leistung in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.

3. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Bestellers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung.

4. Diese AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind.

5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung des Verlags maßgebend.

6. Soweit diese AGB auf die gesetzlichen Vorschriften verweisen, haben die Verweise lediglich klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

7. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller gegenüber dem Verlag abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

1. Die (Produkt-)Angebote des Verlags stellen kein rechtlich verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar, sondern sind die unverbindliche “Aufforderung” an den Besteller, ein Angebot abzugeben (sog. “invitatio ad offerendum”). Dies gilt auch dann, wenn der Verlag oder die für den Vertrag tätigen Handelsvertreter dem Besteller Kataloge, Produktbeschreibungen oder sonstige vergleichbare Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben.

2. Die Bestellung der Ware durch den Besteller gilt als verbindliches Vertragsangebot. Ein Vertrag über die bestellte Ware kommt zwischen Verlag und Besteller dadurch zustande, dass der Verlag das Angebot durch eine Auftragsbestätigung annimmt.

3. Die Auftragsbestätigung erfolgt schriftlich (auch per E-Mail). Liegt dem Verlag keine E-Mail-Adresse des Bestellers vor, an die die Auftragsbestätigung versendet werden kann, kommt der Vertrag mit dem Besteller erst mit Auslieferung der bestellten Ware an den Besteller zustande.

1. Der Verlag ist nur zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn dies zwischen Verlag und Besteller vereinbart ist, ansonsten auch dann, wenn

    • eine Teillieferung/-leistung für den Besteller im Rahmen des Bestimmungszwecks der Bestellung verwendbar ist,
    • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
    • dem Besteller durch die Teillieferung/-leistung kein erheblicher Mehraufwand oder erhebliche Zusatzkosten entstehen.

2. Angaben des Verlags zur Verfügbarkeit der Waren, zum Versand und zur Lieferung der Waren sind voraussichtliche bzw. ungefähre Angaben. Sie stellen keine verbindlichen Lieferbedingungen dar. Anderes gilt nur, sofern und soweit der Verlag die jeweiligen Bedingungen in der Auftragsbestätigung oder anderweitig schriftlich bestätigt.

3. Gerät der Verlag mit einem verbindlich vereinbarten Liefer- bzw. Leistungstermin in Verzug, hat der Besteller dem Verlag zunächst eine Nachfrist von vier (4) Wochen zur Nacherfüllung zu setzen. Erst bei erfolglosem Verstreichen der Nachfrist ist der Besteller zur Ausübung etwaiger gesetzlicher Rechte berechtigt.

4. Der Verlag haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund für den Verlag unvorhersehbarer Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Verlags liegen (insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Betriebsstörungen aller Art, Verzögerungen bei der Material- und/oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, ausbleibende, nicht korrekte oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, behördliche Maßnahmen). Sofern solche Ereignisse dem Verlag die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist (wobei bei einer Dauer von mehr als drei Monaten stets von einer nicht nur vorübergehenden Dauer auszugehen ist), wird der Verlag von seiner Liefer- bzw. Leistungspflicht frei. Soweit dem Besteller infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem Verlag vom Vertrag zurücktreten. Bei Ereignissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- bzw. Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

5. Tritt nach der Bestellung des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung in dessen Vermögensverhältnissen ein oder werden dem Verlag Tatsachen bekannt, die auf eine Gefährdung der Zahlungsansprüche des Verlags schließen lassen, ist der Verlag berechtigt, die Erfüllung eigener Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag solange zu verweigern, bis der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag erfüllt oder für diese eine Sicherheit geleistet hat; bei Eintritt vor Auslieferung kann der Verlag auch Vorkasse verlangen. Von einer Gefährdung der Zahlungsansprüche des Verlags ist stets dann auszugehen, wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen in der Vergangenheit wiederholt nicht oder nicht fristgerecht nachgekommen ist oder wenn die Zahlungsansprüche des Verlags gegen den Besteller von einer Wirtschaftsauskunftei als ausfallgefährdet angesehen werden.

Der Verlag kann dem Besteller in den vorgenannten Fällen (Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Gefährdung der Zahlungsansprüche) eine angemessene Frist setzen, in welcher der Besteller nach seiner Wahl Zug um Zug gegen die Leistungen des Verlags seine Leistungsverpflichtungen aus dem Vertrag erfüllt oder Sicherheit leistet. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Verlag vom Vertrag zurücktreten.

6. Nimmt der Besteller die gelieferte Ware nicht ab, ist eine Frist von zwei (2) Wochen als Nachfrist vereinbart. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist ist der Verlag berechtigt, nach seiner Wahl Schadenersatz wegen Nichterfüllung oder ohne Nachweis 20% des Rechnungsbetrages als Schadenersatz zu verlangen. Dem Besteller bleibt in letzterem Fall der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist.

1. Bestellungen unter einem Bestellwert von EUR 50,00 brutto werden nicht ausgeliefert. Auslieferungen von Neukundenbestellungen erfolgen mit einem Grundrabatt von 30%. Der Verlag behält sich vor, Neukundenbestellungen nur nach Vorauskasse auszuliefern. Ab einem Brutto-Bestellwert von EUR 200,00 wird mit einem Rabatt von 40% ausgeliefert.

2. Die Lieferung erfolgt ab Auslieferung des Verlags. Die Transportkosten trägt der Besteller, sofern zwischen Besteller und Verlag nichts Abweichendes vereinbart ist. Eine Versicherung der Ware erfolgt nur bei schriftlicher Weisung und auf Kosten des Bestellers.

3. Der Verlag ist in der Wahl der Art und Personen des Versands frei. Mit der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer (auch beim Transport mit Beförderungsmitteln des Bestellers), spätestens jedoch mit dem Verlassen des (Auslieferungs-) Lagers des Verlags, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt auch im Fall von Teillieferungen. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Besteller liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Besteller über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verlag dies dem Besteller angezeigt hat.

4. Sämtliche Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Besteller.

1. Die Preise des Verlags verstehen sich netto ab Auslieferungslager zuzüglich der Umsatzsteuer in jeweiliger gesetzlicher Höhe. Zusatzleistungen wie Einschweißen, Auszeichnen, Etikettieren, Einzelverpackungen und ähnliches werden dem Besteller vom Verlag in Rechnung gestellt. Soweit nichts abweichend vereinbart, sind Rechnungen 30 Tage ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgebend für die Zahlung ist der Zahlungseingang beim Verlag.

2. Hält der Besteller die Zahlungsbedingungen gemäß vorstehender Ziffer 5.1 nicht ein, werden sämtliche Forderungen aus laufenden Geschäftsverkehr zwischen Verlag und Besteller sofort und in voller Höhe fällig; bei vereinbarten Teilzahlungen hat der Verzug mit einer Rate die Fälligkeit des gesamten Rechnungsbetrags zur Folge.

3. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen oder wegen solcher Ansprüche oder Rechte ein Zurückhaltungsrecht geltend machen.

4. Mit Ablauf der zwischen Verlag und Besteller vereinbarten, alternativ mit Ablage der Zahlungsfrist nach Ziffer 5.1 kommt der Besteller in Verzug. In diesem Fall ist der Verlag gegenüber Kaufleuten berechtigt, den kaufmännischen Fälligkeitszins gemäß § 353 HGB, im Übrigen den gesetzlichen Verzugszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens behält der Verlag sich in jedem Fall vor.

5. Werden Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen über das SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt, erhält der Besteller eine Vorabinformation zum Lastschrifteinzug spätestens einen Tag vor dem Fälligkeitstermin.

1. Rücksendungen aus Lieferungen mit Remissionsrecht („RR“) in einwandfreiem und wiederverkaufsfähigem Zustand werden unter den nachfolgenden Bedingungen mit Originalrabatt gutgeschrieben. Der Besteller hat bei der Rücksendung die Bezugsdaten anzugeben.

2. Die Rücksendung setzt voraus, dass die Rücksendung mit dem Verlag vorher schriftlich unter Verwendung eines besonderen Formulars vereinbart wurde und das Original des Formulars der Rücksendung beiliegt. Fehlt das Formular, wird die Ware mit 15% vom Netto-Ladenpreis gutgeschrieben. Rücksendungen aus Aktionen mit RR sind von dieser Regelung ausgenommen.

3. Remittenden werden nur im einwandfreien, wiederverkaufsfähigen Zustand zurück genommen. Die Entscheidung darüber obliegt ausschließlich der Auslieferung.

4. Gutschriften aus Rücksendungen erfolgen mit einer Bearbeitungsgebühr von 5% des Netto-Ladenpreises. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Verlag keine oder nur wesentlich geringere Bearbeitungskosten entstanden sind.

5. Kann die vom Verlag gelieferte Ware aus einem vom Verlag zu vertretenden Grund nicht verbreitet werden, kann sie, auch ohne RR, an den Verlag zurückgesandt werden. Unter den Voraussetzungen der vorstehenden Ziffer 6.3 wird dem Besteller der Rechnungsbetrag gutgeschrieben und mit späteren Forderungen des Verlags verrechnet.

6. Rücksendungen müssen ausnahmslos an den Auslieferer des Verlags, Koch, Neff & Oetinger GmbH, Verlagsauslieferung GmbH, c/o KNV Logistik, Remittendenannahme, Ferdinand-Jühlke-Str. 7, 99095 Erfurt, versandt werden. Rücksendungen erfolgen auf Kosten des Bestellers. Der Verlag übernimmt die Kosten der Rücksendung nur in den Fällen der von ihm verursachten und zu vertretenden Fehl- oder Schlechtlieferungen.

1. Der Verlag behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher – auch künftig fällig werdender oder bedingter – Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller einschließlich aller Nebenforderungen („gesicherte Forderungen“) vor.

2. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern, jedoch seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt). Zu anderen Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware ist der Besteller vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen nicht berechtigt. Dies gilt insbesondere für Sicherungsübereignungen, Verpfändungen, Räumungsverkäufen und den Verkauf des gesamten Warenbestandes.

3. Der Besteller tritt dem Verlag bereits jetzt alle Forderungen, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, ab und zwar in Höhe des Rechnungswertes bis zum Ausgleich aller Forderungen des Verlages gegen den Besteller. Wird die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zusammen mit anderen, dem Verlag nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des Betrages, den der Verlag dem Besteller für diese Ware in Rechnung gestellt hat. Der Verlag nimmt hiermit alle vorbenannten Abtretungen an. Der Besteller ist widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Die Befugnis des Verlags, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; der Verlag verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Besteller nachkommt, sich nicht in Zahlungsverzug befindet und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen den Besteller gestellt ist. Der Besteller hat dem Verlag auf dessen Anforderung jederzeit eine Liste der abgetretenen Forderungen sowie alle für die Einziehung der Forderung erforderlichen Unterlagen und Informationen auszuhändigen.

4. Liegen die Voraussetzungen der Ziffer 3.5 vor oder ist gegen den Besteller ein Insolvenzantrag gestellt, darf der Besteller über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nicht mehr verfügen. Der Verlag ist dann insbesondere berechtigt, die Abtretung gemäß Ziffer 7.3 aufzudecken und die sofortige Herausgabe der Ware zu verlangen. Zur Herausgabe hat der Besteller die Ware getrennt von anderen Waren des Bestellers zu lagern, sie als Lieferung des Verlages unter Eigentumsvorbehalt zu kennzeichnen, sie jeder Verfügung darüber zu enthalten und dem Verlag ein Verzeichnis der Ware zu übergeben.

5. Der Besteller hat den Verlag unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware erfolgen.

6. Übersteigt der realisierbare Wert der abgetretenen Forderungen die Höhe der Forderungen des Verlags gegen den Besteller um mehr als 10 %, wird der Verlag diese insoweit nach seiner Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.

7. Der Besteller hat dem Verlag zu geschäftsüblichen Zeiten Zutritt zu der in seinem Besitz befindlichen, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu gewähren.

1. Für die Rechte des Bestellers bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die nachfolgenden Regelungen und, hierzu ergänzend, die gesetzlichen Vorschriften.

2. Gewährleistungsansprüche des Bestellers bestehen nur dann, wenn er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, insbesondere der Pflicht zur unverzüglichen Untersuchung gemäß § 377 HGB, nachgekommen ist. Sofern sich ein Mangel zeigt, ist der Besteller verpflichtet, diesen dem Verlag unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige gilt als unverzüglich erfolgt, wenn sie innerhalb von einer Woche vorgenommen wird, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige genügt. Nicht offensichtliche Mängel sind dem Verlag unverzüglich nach Entdecken, spätestens innerhalb eines Jahres ab Lieferung, anzuzeigen. Jede Mängelanzeige muss die Bezugsdaten der Lieferung und Rechnung sowie Art und Umfang des Mangels enthalten. Versäumt der Besteller die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, gilt die Ware als vom Kunden genehmigt.

3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der Verlag nach seiner Wahl, die er innerhalb angemessener Frist trifft, zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Schlägt die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung fehl, d. h. bei Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung, kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

4. Dem Besteller stehen keine Rechte wegen Mängeln zu, die durch eine nicht entsprechende Behandlung der gelieferten Ware seitens des Bestellers oder Dritter (z.B. betreffend die Lagerung) verursacht wurden.

5. Handelsübliche oder geringe technische, nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Farbe, Größe etc. stellen keine Mängel der gelieferten Ware dar.

6. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden des Verlags, kann der Besteller unter den in Ziffer 9 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

7. Die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen des Bestellers ist auf ein Jahr ab Lieferung der Ware begrenzt.

1. Der Verlag haftet der Höhe nach unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlags beruhen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach den gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur

  • für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie
  • für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, wobei die Haftung des Verlags in diesem Fall auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens (insbesondere Schäden an der Ware selbst) begrenzt ist; die Haftung für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.

2. Die sich aus dieser Ziffer 9 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren Verschulden der Verlag nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit der Verlag einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat und für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

1. Gemäß § 5 des Gesetzes zur Regelung der Preisbindung bei Verlagserzeugnissen (Buchpreisbindungsgesetz) haben Verleger und Importeure von Büchern einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer festzusetzen. Gemäß § 3 dieses Gesetzes hat derjenige, der gewerbs- oder geschäftsmäßig Bücher an Letztabnehmer verkauft, den nach § 5 festgesetzten Preis einzuhalten, sofern es sich nicht um den Verkauf gebrauchter Bücher handelt.

2. Der Besteller ist verpflichtet, die vom Verlag festgesetzten Preise einzuhalten. Für jeden Fall des vorsätzlichen oder fahrlässigen Anbietens oder Gewährens unzulässiger Nachlässe verpflichtet sich der Besteller zur Zahlung einer Konventionalstrafe. Sie beträgt bei Verstößen von durchschnittlicher Schwere mindestens EUR 1.500,00 für den ersten Verstoß, EUR 2.500,00 für jeden weiteren Verstoß und EUR 5.000,00 für unzulässige Nachlassangebote an eine Mehrzahl von Abnehmern. Sonstige Rechte des Verlags, insbesondere auf Schadensersatz, bleiben von der Konventionalstrafe unberührt.

1. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des einheitlichen internationalen Kaufrechts (CISG). Ergänzend zu den vertraglichen Vereinbarungen zwischen Verlag und Besteller, diesen AGB sowie den gesetzlichen Vorschriften gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Besteller die Bestimmungen der Verkehrsordnung für den Buchhandel des Börsenverein des Deutschen Buchhandels (abrufbar unter www.boersenverein.de), allerdings nur insoweit, als die in der Verkehrsordnung enthaltenen Regelungen nicht durch die Einzelvereinbarungen zwischen Verlag und Besteller oder durch diese AGB geregelt sind.

3. Ausschließlicher Erfüllungsort für sämtliche Liefer-, Leistungs- und Zahlungsverpflichtungen im Verhältnis des Verlags zum Besteller ist der Geschäftssitz des Verlags.

4. Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Rechtsverhältnis zwischen Verlag und Besteller unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Verlags. Entsprechendes gilt, wenn der Besteller Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist. Der Verlag ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

5. Sollten einige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

Hinweis:

Der Besteller nimmt davon Kenntnis, dass der Verlag Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (z. B. Versicherungen) zu übermitteln.

(Stand: Oktober 2015)

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